Ostbevern (plattdeutsch Austbiäwern) ist eine kreisangehörige Gemeinde im Kreis Warendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48346
Vorwahl
02532
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmHaarhaus, Brock, Eichendorff, Lehmbrock, Loburg, Schirl, Ueberwasser, AmHaarhaus, Brock, Eichendorff, Lehmbrock, Loburg, Schirl, Ueberwasser
Adressen:
1. Gemeinde Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
2. Bauamt Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
3. Bürgerbüro Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
Gemeinde Ostbevern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ostbevern in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Updates zu Bebauungsplänen und Landschaftsplanung stammen aus dem Jahr 2011, wie im Landschaftsplan Ostbevern detailliert beschrieben.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.