Ostbevern (plattdeutsch Austbiäwern) ist eine kreisangehörige Gemeinde im Kreis Warendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.229 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48346
Vorwahl
02532
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AmHaarhaus, Brock, Eichendorff, Lehmbrock, Loburg, Schirl, Ueberwasser, AmHaarhaus, Brock, Eichendorff, Lehmbrock, Loburg, Schirl, Ueberwasser
Adressen:
1. Gemeinde Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
2. Bauamt Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
3. Bürgerbüro Ostbevern, Am Markt 1, 48346 Ostbevern
Gemeinde Ostbevern – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Es gibt keine spezifischen neuen Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Ostbevern in den bereitgestellten Quellen. Die letzten Updates zu Bebauungsplänen und Landschaftsplanung stammen aus dem Jahr 2011, wie im Landschaftsplan Ostbevern detailliert beschrieben.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.