Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Sendenhorst

Sendenhorst (plattdeutsch Siänhuorst) ist eine Kleinstadt im Kreis Warendorf im Münsterland, rund 15 km südöstlich von Münster und etwa 20 km südwestlich der Kreisstadt Warendorf gelegen.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.279 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48324
Vorwahlen
02526, 02535
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Borbein, Bracht, Brock, Elmenhorst, Evener, Hardt, Jönsthövel, Kantstraße, Nordenfeldmark, Rinkhöven, Sandfort, Westenfeldmark, Borbein, Bracht, Brock, Elmenhorst, Evener, Hardt, Jönsthövel, Kantstraße, Nordenfeldmark, Rinkhöven, Sandfort, Westenfeldmark
Adressen:
1. Rathaus Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst

2. Bürgerbüro Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst

3. Ordnungsamt Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30 Dienstag: 08:30 - 12:30 14:00 - 15:00 Mittwoch: 08:30 - 12:30 Donnerstag: 08:30 - 12:30 Freitag: 08:30 - 12:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen

FAQ

Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?

Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:

  1. Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
  2. Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
  3. Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
  4. Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
  5. Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.

Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.