Sendenhorst (plattdeutsch Siänhuorst) ist eine Kleinstadt im Kreis Warendorf im Münsterland, rund 15 km südöstlich von Münster und etwa 20 km südwestlich der Kreisstadt Warendorf gelegen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
13.279 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48324
Vorwahlen
02526, 02535
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Borbein, Bracht, Brock, Elmenhorst, Evener, Hardt, Jönsthövel, Kantstraße, Nordenfeldmark, Rinkhöven, Sandfort, Westenfeldmark, Borbein, Bracht, Brock, Elmenhorst, Evener, Hardt, Jönsthövel, Kantstraße, Nordenfeldmark, Rinkhöven, Sandfort, Westenfeldmark
Adressen:
1. Rathaus Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst
2. Bürgerbüro Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst
3. Ordnungsamt Sendenhorst
Königstraße 23
48324 Sendenhorst
Gemeinde Sendenhorst – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.