Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Otterstadt

Otterstadt ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Pfalz-Kreis in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Rhein-Pfalz-Kreis
Einwohner
3429 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
67166
Vorwahl
06232
Adresse der Verbandsverwaltung
Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee
Ludwigstraße 99, 67165 Waldsee 67166 Rheinland-Pfalz DE
Website
Ortsteile
Binshof, Binshof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Otterstadt
Hauptstraße 1
67166 Otterstadt

2. Ordnungsamt Otterstadt
Hauptstraße 1
67166 Otterstadt

3. Standesamt Otterstadt
Hauptstraße 1
67166 Otterstadt
Gemeinde Otterstadt – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00 14:00 - 16:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 16:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00 14:00 - 16:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 16:00
  • Freitag: 08:00 - 13:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung