Owschlag (dän.: Okslev) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
3724 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
24811, 24848
Vorwahl
04336
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Friedrichshof, Jerusalem, Langenberg, Lehmberg, Lehmrade, Meierhof, Mooshörn, Norby, Nordholz, Owschlagerholz, Ramsdorf, Schtt, Steinsieken, Tirol, Trollbek, Westermoor, Friedrichshof, Jerusalem, Langenberg, Lehmberg, Lehmrade, Meierhof, Mooshörn, Norby, Nordholz, Owschlagerholz, Ramsdorf, Schütt, Steinsieken, Tirol, Trollbek, Westermoor
Adressen:
1. Gemeinde Owschlag
Hauptstraße 1
24811 Owschlag
2. Kreis Schleswig-Flensburg
Am Schloß 1
24837 Schleswig
3. Amtsgericht Schleswig
Am Gerichtsplatz 1
24837 Schleswig
Gemeinde Owschlag – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.