Sie liegt im gleichnamigen Kreis Paderborn und hat die Funktion der Kreisstadt, ist Oberzentrum und Mittelpunkt der Region Hochstift Paderborn
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
152.531 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
33098–33106
Vorwahlen
05251, 05252, 05254, 05293fg9
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Paderborn, Rathausplatz 1, 33098 Paderborn
2. Kreis Paderborn, Wewerstraße 2, 33102 Paderborn
3. Agentur für Arbeit Paderborn, Bahnhofstraße 5, 33098 Paderborn
Gemeinde Paderborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Ortsteil Neuenbeken läuft der Bewerbungszeitraum für Wohnbaugrundstücke in der Wiebach-West area vom 15. Juli bis 15. September 2024.
- Im Alanbrooke Quartier entstehen 14 Gebäude mit 317 Wohneinheiten, davon 276 sozial geförderte Wohnungen, die ersten Wohnungen sollen ab dem dritten Quartal 2025 vermietet werden.
- An der Balhornstraße soll ein urbanes Wohnquartier mit 226 Wohnungen und Platz für Kleingewerbe entstehen, inklusive einer neuen Kita.
- Es finden öffentliche Auslegungen für Bebauungspläne wie den Mehrgenerationshaus Mälzerstraße und Gut Ringelsbruch sowie die 152. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gut Ringelsbruch" vom 7. Oktober bis 15. November 2024 statt.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.