Die Stadt Paderborn ist mit etwa 150.000 Einwohnern eine Großstadt im östlichen Teil des Landes Nordrhein-Westfalen
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
152.531 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
33098–33106
Vorwahlen
05251, 05252, 05254, 05293fg9
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Paderborn, Rathausplatz 1, 33098 Paderborn
2. Kreis Paderborn, Wewerstraße 2, 33102 Paderborn
3. Agentur für Arbeit Paderborn, Bahnhofstraße 5, 33098 Paderborn
Gemeinde Paderborn – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Im Ortsteil Neuenbeken läuft der Bewerbungszeitraum für Wohnbaugrundstücke in der Wiebach-West area vom 15. Juli bis 15. September 2024.
- Im Alanbrooke Quartier entstehen 14 Gebäude mit 317 Wohneinheiten, davon 276 sozial geförderte Wohnungen, die ersten Wohnungen sollen ab dem dritten Quartal 2025 vermietet werden.
- An der Balhornstraße soll ein urbanes Wohnquartier mit 226 Wohnungen und Platz für Kleingewerbe entstehen, inklusive einer neuen Kita.
- Es finden öffentliche Auslegungen für Bebauungspläne wie den Mehrgenerationshaus Mälzerstraße und Gut Ringelsbruch sowie die 152. Änderung des Flächennutzungsplanes "Gut Ringelsbruch" vom 7. Oktober bis 15. November 2024 statt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.