Passau ist eine bayerische kreisfreie Universitätsstadt im Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern. Sie liegt an der Grenze zu Österreich sowie am Zusammenfluss der Flüsse Donau, Inn und Ilz und wird deshalb auch „Dreiflüssestadt“ genannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
53.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94032, 94034, 94036
Vorwahl
0851
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Außernreuth, Bramerhof, Christdobl, Dobl, Doblstein, Ebnerhof, Eck, Erdbrst, Firmiangut, Grillenöd, Grubweg, Hachlstein, Högl, Innerreut, Kastenreuth, Klosterberg, Laimgrub, Löwmhle, Lfteneck, Maierhof, Mooswiese, Niedersatzbach, Obersölden, Rosenau, Sandberg, Schleiferberg, Sieglberg, Sieglgut, Steinbach, Stromlänge, Stuhlberg, Sulzsteg, Thanöd, Untersölden, Wimhof, Witzmannsberg, Zieglreuth, Außernreuth, Bramerhof, Christdobl
Adressen:
1. Stadt Passau, Rathausplatz 1, 94032 Passau
2. Landratsamt Passau, Grosse Bergstr. 2, 94032 Passau
3. Agentur für Arbeit Passau, Wernberger Str. 20, 94032 Passau
Gemeinde Passau – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Passau betreffen nicht direkt neue Bebauungspläne, sondern allgemeine Planungsaspekte und konferenzen:
- Die Bauleitplanung in Passau folgt den Vorgaben des BauGB und berücksichtigt Ziele der Raumordnung und des Landesentwicklungsprogramm Bayern. Die Stadt Passau ist zuständig für die Aufstellung der Bauleitpläne und muss öffentliche und private Belange abwägen.
- Die 145. Bauministerkonferenz in Passau diskutierte und fasste Beschlüsse zur Förderung des bezahlbaren Wohnens, einschließlich der Reform von Regelwerken und Planungsprozessen sowie der Anpassung des Baugesetzbuchs zur Planungsbeschleunigung und des Bürokratieabbaus.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.