Mit ca. Passau ist eine bayerische kreisfreie Universitätsstadt im Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
53.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94032, 94034, 94036
Vorwahl
0851
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Außernreuth, Bramerhof, Christdobl, Dobl, Doblstein, Ebnerhof, Eck, Erdbrst, Firmiangut, Grillenöd, Grubweg, Hachlstein, Högl, Innerreut, Kastenreuth, Klosterberg, Laimgrub, Löwmhle, Lfteneck, Maierhof, Mooswiese, Niedersatzbach, Obersölden, Rosenau, Sandberg, Schleiferberg, Sieglberg, Sieglgut, Steinbach, Stromlänge, Stuhlberg, Sulzsteg, Thanöd, Untersölden, Wimhof, Witzmannsberg, Zieglreuth, Außernreuth, Bramerhof, Christdobl
Adressen:
1. Stadt Passau, Rathausplatz 1, 94032 Passau
2. Landratsamt Passau, Grosse Bergstr. 2, 94032 Passau
3. Agentur für Arbeit Passau, Wernberger Str. 20, 94032 Passau
Gemeinde Passau – Öffnungszeiten
- Montag:
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Passau betreffen nicht direkt neue Bebauungspläne, sondern allgemeine Planungsaspekte und konferenzen:
- Die Bauleitplanung in Passau folgt den Vorgaben des BauGB und berücksichtigt Ziele der Raumordnung und des Landesentwicklungsprogramm Bayern. Die Stadt Passau ist zuständig für die Aufstellung der Bauleitpläne und muss öffentliche und private Belange abwägen.
- Die 145. Bauministerkonferenz in Passau diskutierte und fasste Beschlüsse zur Förderung des bezahlbaren Wohnens, einschließlich der Reform von Regelwerken und Planungsprozessen sowie der Anpassung des Baugesetzbuchs zur Planungsbeschleunigung und des Bürokratieabbaus.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.