Passau ist eine bayerische kreisfreie Universitätsstadt im Regierungsbezirk Niederbayern in Ostbayern. Sie liegt an der Grenze zu Österreich sowie am Zusammenfluss der Flüsse Donau, Inn und Ilz und wird deshalb auch „Dreiflüssestadt“ genannt
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Einwohner
53.093 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
94032, 94034, 94036
Vorwahl
0851
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Außernreuth, Bramerhof, Christdobl, Dobl, Doblstein, Ebnerhof, Eck, Erdbrst, Firmiangut, Grillenöd, Grubweg, Hachlstein, Högl, Innerreut, Kastenreuth, Klosterberg, Laimgrub, Löwmhle, Lfteneck, Maierhof, Mooswiese, Niedersatzbach, Obersölden, Rosenau, Sandberg, Schleiferberg, Sieglberg, Sieglgut, Steinbach, Stromlänge, Stuhlberg, Sulzsteg, Thanöd, Untersölden, Wimhof, Witzmannsberg, Zieglreuth, Außernreuth, Bramerhof, Christdobl
Adressen:
1. Stadt Passau, Rathausplatz 1, 94032 Passau
2. Landratsamt Passau, Grosse Bergstr. 2, 94032 Passau
3. Agentur für Arbeit Passau, Wernberger Str. 20, 94032 Passau
Gemeinde Passau – Öffnungszeiten
- Montag:
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- Samstag:
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Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Passau betreffen nicht direkt neue Bebauungspläne, sondern allgemeine Planungsaspekte und konferenzen:
- Die Bauleitplanung in Passau folgt den Vorgaben des BauGB und berücksichtigt Ziele der Raumordnung und des Landesentwicklungsprogramm Bayern. Die Stadt Passau ist zuständig für die Aufstellung der Bauleitpläne und muss öffentliche und private Belange abwägen.
- Die 145. Bauministerkonferenz in Passau diskutierte und fasste Beschlüsse zur Förderung des bezahlbaren Wohnens, einschließlich der Reform von Regelwerken und Planungsprozessen sowie der Anpassung des Baugesetzbuchs zur Planungsbeschleunigung und des Bürokratieabbaus.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.