Salzweg ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Passau.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
6787 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94121
Vorwahlen
0851, 08505, 08501
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Angl, Auhäusl, Eggersdorf, Franklbach, Frauenhof, Haag, Hofstetten, Hundswinkl, Jägeröd, Kiesling, Kinsing, Kleinfelden, Kronawitten, Leitzing, Limbach, Oberilzmhle, Steinbchl, Unterilzmhle, Witzmannsberg, Angl, Auhäusl, Eggersdorf, Franklbach, Frauenhof, Haag, Hofstetten, Hundswinkl, Jägeröd, Kiesling, Kinsing, Kleinfelden, Kronawitten, Leitzing, Limbach, Oberilzmühle, Steinbüchl, Unterilzmühle, Witzmannsberg
Adressen:
1. Gemeinde Salzweg, Hauptstraße 1, 94130 Salzweg
2. Finanzanstalt Passau, Gernotstraße 1, 94034 Passau
3. Straßenverkehrsamt Passau, Bschüttstraße 3, 94034 Passau
Gemeinde Salzweg – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.