Pfullendorf ist die drittgrößte Stadt im baden-württembergischen Landkreis Sigmaringen und eine ehemalige freie Reichsstadt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
13.501 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
88630
Vorwahlen
07552, 07558
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adriatsweiler, Brunnhausen, Gaisweiler, Kirnbach, Kleinschönach, Lautenbach, Mhlhausen, Schwäblishausen, Sohl, Straß-Hilpensberg, Tautenbronn, Waldsteig, Wattenreute, Adriatsweiler, Brunnhausen, Gaisweiler, Kirnbach, Kleinschönach, Lautenbach, Mühlhausen, Schwäblishausen, Sohl, Straß-Hilpensberg, Tautenbronn, Waldsteig, Wattenreute
Adressen:
1. Stadt Pfullendorf, Hauptstraße 1, 88630 Pfullendorf
2. Landratsamt Sigmaringen, Wilhelmstraße 11, 72488 Sigmaringen
3. Agentur für Arbeit Sigmaringen, Wilhelmstraße 11, 72488 Sigmaringen
Gemeinde Pfullendorf – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
Der Gemeinderat in Pfullendorf hat die Bebauungspläne für die Gebiete Langgassen Süd und Sägeadern III gebilligt. Im Gebiet Langgassen Süd werden fünf große Bauplätze entstehen, die die geforderte Einwohnerdichte von 70 Einwohnern je Hektar nicht erreichen, aber durch andere Baugebiete ausgeglichen werden können.
Im Gebiet Sägeadern III sollen 29 Bauplätze am Ortsausgang Richtung Ochsenbach ausgewiesen werden. Hier musste ein Lärmschutzgutachten erstellt und ein Randstreifen unbebaut bleiben. Zudem musste die Stadt 277.000 Ökopunkte als Ausgleich leisten.
Zusätzlich gibt es noch 29 freie Bauplätze in Pfullendorf, darunter fünf Flächen für eine verdichtete Bauweise und weitere fünf Flächen im Rahmen des Projekts kleiner Bauplatz. Die Vergabe der Bauplätze erfolgt über das Programm Baupilot, wobei Bewerber eine Finanzierungsbestätigung für mindestens 600.000 Euro vorlegen müssen.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf