Pinneberg (niederdeutsch Pinnbarg) ist die Kreisstadt des gleichnamigen Kreises in Holstein; Sitz der Kreisverwaltung ist seit 2011 allerdings das benachbarte Elmshorn
Bundesland
Kreis
Einwohner
43.603 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25421
Vorwahl
04101
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Weidenhof, Weidenhof
Adressen:
1. Stadt Pinneberg - Rathausplatz 1, 25421 Pinneberg
2. Kreis Pinneberg - Am Rathaus 1, 25421 Pinneberg
3. Agentur für Arbeit Pinneberg - Am Bahnhof 1, 25421 Pinneberg
Gemeinde Pinneberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Pinneberg wird ab 2027 auf der Gewerbefläche Ossenpad im Norden der Stadt ein neues Zentralklinikum der Regio Kliniken gebaut. Der Stadtentwicklungsausschuss diskutiert, wie das Klinikum an das Verkehrsnetz angebunden werden kann. Eine neue Straße soll gebaut werden, um den Verkehr von den Wohngebieten wegzuführen und über den Westring und die neue Straße auf das Klinikgelände zu leiten. Diese neue Straße soll in den Bebauungsplan aufgenommen werden, der ab Januar ausliegen soll.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.