Pirna ist eine Große Kreisstadt und der Verwaltungssitz des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und der Verwaltungsgemeinschaft Pirna im Freistaat Sachsen.
Bundesland
Landkreis
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Einwohner
38.361 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01796
Vorwahl
03501
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Pirna
Am Markt 1
01796 Pirna
2. Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
An der Mühle 2
01796 Pirna
3. Finanzamt Pirna
An der Mühle 4
01796 Pirna
Gemeinde Pirna – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan in Pirna wird durch den Stadtrat als kommunale Satzung beschlossen und tritt mit der Ausfertigung und Veröffentlichung der Beschlussfassung in Kraft. Aktuell läuft das Verfahren zur Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen, bei dem die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beteiligt werden. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne sind im Geoportal der Stadt Pirna zugänglich.
Der Prozess umfasst den Aufstellungsbeschluss, die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs und des Entwurfs, die Berücksichtigung von Anregungen und Bedenken sowie die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde. Die 4. Änderung des Flächennutzungsplans, der den Rahmen für die Bebauungspläne setzt, ist derzeit in Bearbeitung und beinhaltet Neuausweisungen von Gewerbe- und Industrieflächen sowie die Revitalisierung bestehender Gewerbegebiete.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.