Zur Gemeinde Plankstadt gehören außer dem gleichnamigen Dorf keine weiteren Ortschaften
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rhein-Neckar-Kreis
Einwohner
10.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
68723
Vorwahl
06202
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
Gemeinde Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Bürgeramt Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Ordnungsamt Plankstadt
Rathausstraße 1
68782 Plankstadt
Gemeinde Plankstadt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Gemeinderat von Plankstadt hat in seiner Sitzung am 19.02.2024 beschlossen, Bauplätze im Baugebiet „Kantstraße-Nord“ (Bertha-Benz-Straße) zu Festpreisen zu veräußern. Diese Grundstücke stehen für Privatpersonen und Bauträger zum Verkauf, mit einer Baufertigstellungsverpflichtung innerhalb von 3,5 Jahren und einer Bauantragsfrist von einem Jahr.
- Ein Bebauungsplan für das Quartier um die Friedrichschule wurde entwickelt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung im Ortskern zu ermöglichen und den Gebietscharakter zu sichern. Der Plan setzt Mischgebiet, Allgemeines Wohngebiet und Gemeinbedarfsflächen fest und wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung entwickelt.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.