Pohlheim ist eine Stadt im Landkreis Gießen in Hessen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
17.872 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35415
Vorwahlen
06403, 0641, 06404, 06004
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Forstgarten, Obersteinberg, Schiffenberg, Forstgarten, Obersteinberg, Schiffenberg
Adressen:
1. Stadt Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
2. Bürgerbüro Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
3. Ordnungsamt Pohlheim, Rathausstraße 1, 35415 Pohlheim
Gemeinde Pohlheim – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Arbeiten für ein großes Gewerbegebiet in Pohlheim müssen vorerst ruhen, weil ein Gericht einen Baustopp wegen des Schutzes der Feldlerche verhängt hat.
Es gibt verschiedene Bebauungspläne für unterschiedliche Stadtteile, wie den Bebauungsplan Nr. 44 "Am Furt / Schönbornswiese" in Watzenborn-Steinberg, der den wirksamen Flächennutzungsplan ändert.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.