Potsdam ist eine kreisfreie Stadt und mit gut 175.000 Einwohnern die bevölkerungsreichste Stadt und Hauptstadt des Landes Brandenburg
Bundesland
Einwohner
183.154 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
14467–14482
Vorwahlen
0331, 033208, 033201
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
KleinGlienicke, Nedlitz, KleinGlienicke, Nedlitz
Adressen:
1. Stadtverwaltung Potsdam, Am Kanal 1, 14467 Potsdam
2. Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79, 14469 Potsdam
3. Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Am Schragen 1, 14469 Potsdam
Gemeinde Potsdam – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
13:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Der Potsdamer Bauausschuss hat einem Wohnungsbauvorhaben am Telegrafenberg erneut eine Ablehnung erteilt, indem die Machbarkeitsstudie für das Quartier zwischen Heinrich-Mann-Allee und Albert-Einstein-Straße von der Prioritätenliste gestrichen wurde.
- Die Stadt Potsdam hat die Ausschreibung für den Bebauungsplan des Masterplans Schlaatz 2030 gestartet, mit dem Ziel, das Plattenbaugebiet im Potsdamer Südosten um bis zu 1800 Wohnungen zu erweitern, einschließlich barrierefreiem Wohnraum und sozialer Infrastruktur.
- In Babelsberg wird die Medienstadt massiv erweitert, wofür ein geänderter Bebauungsplan Nr. 119 den Stadtverordneten zur Diskussion und Abstimmung vorgelegt wird, um Hunderte Wohnungen auf bisher brach liegenden Flächen zu schaffen.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.