Sie ist die einwohnerstärkste und die am dichtesten besiedelte Stadt im Landkreis Meißen und gehört neben Pirna, Freital und Meißen zu den größten Mittelzentren des Ballungsraums Dresden
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.743 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01445
Vorwahl
0351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
2. Bürgeramt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
3. Ordnungsamt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
Gemeinde Radebeul – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Radebeul hat den Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“ beschlossen, trotz Kritik an der hohen Bebauungsdichte und dem Fehlen sozialen Wohnungsbaus. Der Plan regelt die städtebauliche Neugestaltung des brachliegenden Wasaparks und soll dringend benötigte Wohn- und Gewerbeflächen schaffen. Die SPD stimmte für den Plan, da Alternativen fehlten und ein ungenutztes Areal langfristig negative Auswirkungen auf die Stadt haben würde. Gleichzeitig fordert die SPD verstärkte Anstrengungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.