Radebeul ist eine Große Kreisstadt im Freistaat Sachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.743 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01445
Vorwahl
0351
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
2. Bürgeramt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
3. Ordnungsamt Radebeul
Hauptstraße 33
01445 Radebeul
Gemeinde Radebeul – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
13:00 - 15:30
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat Radebeul hat den Bebauungsplan Nr. 71 „Wasapark“ beschlossen, trotz Kritik an der hohen Bebauungsdichte und dem Fehlen sozialen Wohnungsbaus. Der Plan regelt die städtebauliche Neugestaltung des brachliegenden Wasaparks und soll dringend benötigte Wohn- und Gewerbeflächen schaffen. Die SPD stimmte für den Plan, da Alternativen fehlten und ein ungenutztes Areal langfristig negative Auswirkungen auf die Stadt haben würde. Gleichzeitig fordert die SPD verstärkte Anstrengungen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.