Raesfeld [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈraːsˌfɛlt] (niederdeutsch Raosfeld) liegt in Westmünsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Borken im Regierungsbezirk Münster
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
11.574 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46348
Vorwahl
02865
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Dämmerwald, Homer, Overbeck, Dämmerwald, Homer, Overbeck
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
2. Bürgeramt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
3. Ordnungsamt Raesfeld
Hauptstraße 10
46348 Raesfeld
Gemeinde Raesfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In den Gewerbegebieten Raesfeld Süd und Erle sollen künftig auch Bürogebäude zulässig sein, nachdem der Planungsausschuss den Bebauungsplan RA 27 und den Bebauungsplan ER 17 geändert hat.
Die Baugrundstücke im Bereich des Bebauungsplans Holten/Heideweg in Erle werden nach dem bewährten Verfahren vergeben, nachdem der Hauptausschuss dem Rat empfohlen hat, den Bebauungsplan umzusetzen.
In Erle wird das Baugebiet an der Wehler Straße erweitert, wobei etwa 40 neue Baugrundstücke entstehen sollen; der Bebauungsplan liegt derzeit öffentlich aus und soll bis zum Sommer beschlossen sein.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.