Rhede ist eine Stadt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.336 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46414
Vorwahl
02872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brahe, Brualermoor, Bngern, Krechting, Krommert, Rhederfeld, Vardingholt, Wilgen, Brahe, Brualermoor, Büngern, Krechting, Krommert, Rhederfeld, Vardingholt, Wilgen
Adressen:
1. Stadt Rhede, Rathausplatz 1, 46414 Rhede
2. Kreis Borken, Wilhelmstraße 1, 46325 Borken
3. Finanzamt Borken, Borkener Allee 1, 46325 Borken
Gemeinde Rhede – Öffnungszeiten
- Montag: 07:30 - 16:00
- Dienstag: 07:30 - 16:00
- Mittwoch: 07:30 - 16:00
- Donnerstag: 07:30 - 16:00
- Freitag: 07:30 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rhede betreffen vor allem die fortlaufende Anpassung und Ergänzung der Bauleitplanungen. Hier sind einige Punkte:
- Die Stadt Rhede passt ihre Flächennutzungspläne und Bebauungspläne kontinuierlich an, um der baulichen Entwicklung und Bedarfsplanung gerecht zu werden.
- Es gibt laufende und abgeschlossene Bauleitplanungen, aber spezifische neue Nachrichten zu einzelnen Bebauungsplänen in Rhede sind in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
- Eine relevante Änderung im Regionalplan Münsterland betrifft die Festlegung eines neuen Gewerbe- und Industrieansiedlungsgebietes im westlichen Stadtgebiet von Rhede, jedoch handelt es sich dabei mehr um regionale Planungsänderungen als um spezifische Bebauungspläne.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.