Rhede ist eine Stadt im westlichen Münsterland im Nordwesten des Bundeslands Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Borken im Regierungsbezirk Münster.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
19.336 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
46414
Vorwahl
02872
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Brahe, Brualermoor, Bngern, Krechting, Krommert, Rhederfeld, Vardingholt, Wilgen, Brahe, Brualermoor, Büngern, Krechting, Krommert, Rhederfeld, Vardingholt, Wilgen
Adressen:
1. Stadt Rhede, Rathausplatz 1, 46414 Rhede
2. Kreis Borken, Wilhelmstraße 1, 46325 Borken
3. Finanzamt Borken, Borkener Allee 1, 46325 Borken
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00
Dienstag: 07:30 - 16:00
Mittwoch: 07:30 - 16:00
Donnerstag: 07:30 - 16:00
Freitag: 07:30 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rhede betreffen vor allem die fortlaufende Anpassung und Ergänzung der Bauleitplanungen. Hier sind einige Punkte:
- Die Stadt Rhede passt ihre Flächennutzungspläne und Bebauungspläne kontinuierlich an, um der baulichen Entwicklung und Bedarfsplanung gerecht zu werden.
- Es gibt laufende und abgeschlossene Bauleitplanungen, aber spezifische neue Nachrichten zu einzelnen Bebauungsplänen in Rhede sind in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
- Eine relevante Änderung im Regionalplan Münsterland betrifft die Festlegung eines neuen Gewerbe- und Industrieansiedlungsgebietes im westlichen Stadtgebiet von Rhede, jedoch handelt es sich dabei mehr um regionale Planungsänderungen als um spezifische Bebauungspläne.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.