Rangsdorf ist eine amtsfreie Gemeinde im Landkreis Teltow-Fläming in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Teltow-Fläming
Einwohner
11.540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
15834
Vorwahl
033708
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
2. Einwohnermeldeamt Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
3. Ordnungsamt Rangsdorf
Hauptstraße 1
15834 Rangsdorf
Gemeinde Rangsdorf – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 18:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Kosten für den Nord-Süd-Verbinder im Baugebiet BUC-36 in Rangsdorf haben sich von ursprünglich 3,8 Millionen Euro auf 7,1 Millionen Euro verdoppelt, hauptsächlich wegen der Ersatzbaustoffverordnung und zusätzlichen Maßnahmen für Artenschutz und Kampfmittelberäumung. Die Gemeinde hat höhere Zuwendungen beim Land beantragt, um die zusätzlichen Belastungen zu mindern.
Es gibt keine Verzögerungen beim Bau der Oberschule, die notfalls über die Walther-Rathenau-Straße erschlossen werden kann.
Der Bebauungsplan für das Bücker-Viertel wird weiterhin in den Ausschüssen der Gemeindevertretung diskutiert, mit fortlaufender Aktualisierung der Unterlagen und Bürgerbeteiligung.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.