Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Rastatt und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76437
Vorwahlen
07222, 07229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rastatt, Rathausplatz 1, 76437 Rastatt
2. Landratsamt Rastatt, Kaiserstraße 60, 76437 Rastatt
3. Amtsgericht Rastatt, Kaiserstraße 60, 76437 Rastatt
Gemeinde Rastatt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rastatt betreffen folgende rechtskräftige Bebauungspläne:
- Bebauungsplan „Automobilwerk“ in Rastatt und Rastatt-Ottersdorf, rechtskräftig seit 21.08.2024
- Bebauungsplan „Vogelsand“ in Rastatt-Rauental, rechtskräftig seit 28.03.2024
- Bebauungsplan „Östlicher Ortseingang (Feuerwehr)“ in Rastatt-Plittersdorf, rechtskräftig seit 07.02.2024
- Aufhebung Bebauungspläne "Ehemaliges BASI-Gelände Teil A" und „Ehemaliges BASI-Gelände 2. Vereinfachte Änderung Teil A" in Rastatt-Niederbühl, rechtskräftig seit 18.12.2024
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.