Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Landkreises Rastatt und bildet ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Seit dem 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
50.441 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76437
Vorwahlen
07222, 07229
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Rastatt, Rathausplatz 1, 76437 Rastatt
2. Landratsamt Rastatt, Kaiserstraße 60, 76437 Rastatt
3. Amtsgericht Rastatt, Kaiserstraße 60, 76437 Rastatt
Gemeinde Rastatt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 11:30
- Dienstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Mittwoch: 09:00 - 11:30
- Donnerstag: 09:00 - 11:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Rastatt betreffen folgende rechtskräftige Bebauungspläne:
- Bebauungsplan „Automobilwerk“ in Rastatt und Rastatt-Ottersdorf, rechtskräftig seit 21.08.2024
- Bebauungsplan „Vogelsand“ in Rastatt-Rauental, rechtskräftig seit 28.03.2024
- Bebauungsplan „Östlicher Ortseingang (Feuerwehr)“ in Rastatt-Plittersdorf, rechtskräftig seit 07.02.2024
- Aufhebung Bebauungspläne "Ehemaliges BASI-Gelände Teil A" und „Ehemaliges BASI-Gelände 2. Vereinfachte Änderung Teil A" in Rastatt-Niederbühl, rechtskräftig seit 18.12.2024
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.