Rehlingen-Siersburg ist eine Gemeinde im Landkreis Saarlouis (Saarland) mit über 14.000 Einwohnern in zehn Ortsteilen.
Sie entstand 1974 im Zuge der Gebiets- und Verwaltungsreform aus der bis dahin selbständigen Gemeinde Rehlingen und den neun Gemeinden des Amtsbezirkes Siersburg.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
14.343 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66780
Vorwahlen
06835, 06869, 06833, 06861
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
2. Ordnungsamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
3. Standesamt Rehlingen-Siersburg
Bahnhofstraße 1
66780 Rehlingen-Siersburg
Gemeinde Rehlingen-Siersburg – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Rehlingen-Siersburg hat am 30.10.2024 den Entwurf des Bebauungsplanes „Bürger-Solarpark Rehlingen“ gebilligt und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer PV-Freiflächenanlage mit einer Gesamtleistung von ca. 4,5 MW auf einer Fläche von ca. 4,8 ha. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes findet vom 18.11.2024 bis 20.12.2024 im Rathaus der Gemeinde statt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung