Reichertsheim ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Reichertsheim.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
1643 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84437
Vorwahlen
08073 (Reichertsheim), 08072 (Ramsau)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albanstett, Allram, Anzenberg, Bergham, Blmstatt, Brandstett, Danzern, Erlach, Etz, Frst, Gewaig, Graben, Grund, Heberding, Hermannsöd, Hingerszell, Hodering, Höhenberg, Hub, Irling, Kagen, Knstätt, Manholding, Mitterberg, Oberbichl, Oedgassen, Pfaffenberg, Pfeilstett, Reithof, Reitmair, Riedbach, Sachsenstätt, Salmannsbichl, Saueröd, Schachen, Sonnen, Steinbach, Stocket, Stöckl, Thambach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Reichertsheim, Hauptstraße 1, 83562 Reichertsheim
2. Finanzamt Rosenheim, Heiliggeiststraße 1, 83022 Rosenheim
3. Landratsamt Rosenheim, Brixstraße 1, 83022 Rosenheim
Gemeinde Reichertsheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.