Maitenbeth (Bairisch: Moabeth) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2031 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83558
Vorwahl
08076
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aufder™d, Berg, Bernreit, Bräustett, Brand, Brandstätt, Dichtldorn, Dieblstätt, Edgarten, Eßbaum, Etschlohe, Feichten, Gassen, Ginhub, Gmain, Goldbrunn, Heilbrunn, Hennezogl, Hof, Holzkling, Honau, Innach, Kopfsöd, Kramerberg, Kreuz, Lacken, Lichtfelden, Luhestätt, Luxstätt, Marsmeier, Mitterhof, Moos, Neukirchen, Niesberg, Oberöd, Ochsenfurt, Oed, Perzl, Puß, Rain
Adressen:
1. Gemeinde Maitenbeth, Hauptstraße 1, 83558 Maitenbeth
2. Landratsamt Mühldorf am Inn, Schillerstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
3. Finanzamt Mühldorf, Schillerstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Maitenbeth – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
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- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.