Maitenbeth (Bairisch: Moabeth) ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Maitenbeth.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2031 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83558
Vorwahl
08076
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Aufder™d, Berg, Bernreit, Bräustett, Brand, Brandstätt, Dichtldorn, Dieblstätt, Edgarten, Eßbaum, Etschlohe, Feichten, Gassen, Ginhub, Gmain, Goldbrunn, Heilbrunn, Hennezogl, Hof, Holzkling, Honau, Innach, Kopfsöd, Kramerberg, Kreuz, Lacken, Lichtfelden, Luhestätt, Luxstätt, Marsmeier, Mitterhof, Moos, Neukirchen, Niesberg, Oberöd, Ochsenfurt, Oed, Perzl, Puß, Rain
Adressen:
1. Gemeinde Maitenbeth, Hauptstraße 1, 83558 Maitenbeth
2. Landratsamt Mühldorf am Inn, Schillerstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
3. Finanzamt Mühldorf, Schillerstraße 1, 84453 Mühldorf am Inn
Gemeinde Maitenbeth – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.