Lohkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
805 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84494
Vorwahl
08637
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Amering, Ascholzing, Au, Bergham, Breitenloh, Brodfurth, Buch, Deinbach, Deißenbach, Dirnberg, Dirnlech, Eberharting, Ehegarten, Eibelsgrub, Ellwichtern, Ernsting, Gaymoos, Groisl, Grub, Grn, Gumattenkirchen, Habersam, Hartmering, Hilgersöd, Hinkerding, Hochgarten, Höhfurth, Hötzing, Hofisen, Holzstraß, Hottenberg, Kirchisen, Konrading, Kriegstätt, Langenstegham, Lech, Lohkirchen, Lukasöd, Metzenstegham, Nisting
Adressen:
1. Gemeinde Lohkirchen, Hauptstraße 1, 84544 Lohkirchen
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Am Schloßpark 1, 84503 Altötting
Gemeinde Lohkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.