Lohkirchen ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Mühldorf am Inn und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Oberbergkirchen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
805 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84494
Vorwahl
08637
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Amering, Ascholzing, Au, Bergham, Breitenloh, Brodfurth, Buch, Deinbach, Deißenbach, Dirnberg, Dirnlech, Eberharting, Ehegarten, Eibelsgrub, Ellwichtern, Ernsting, Gaymoos, Groisl, Grub, Grn, Gumattenkirchen, Habersam, Hartmering, Hilgersöd, Hinkerding, Hochgarten, Höhfurth, Hötzing, Hofisen, Holzstraß, Hottenberg, Kirchisen, Konrading, Kriegstätt, Langenstegham, Lech, Lohkirchen, Lukasöd, Metzenstegham, Nisting
Adressen:
1. Gemeinde Lohkirchen, Hauptstraße 1, 84544 Lohkirchen
2. Landratsamt Altötting, Ludwigstraße 1, 84503 Altötting
3. Finanzamt Altötting, Am Schloßpark 1, 84503 Altötting
Gemeinde Lohkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.