Reinbek (niederdeutsch Reinbeek), in der südlichen Geest Schleswig-Holsteins gelegen, ist mit etwa 27.000 Einwohnern die zweitgrößte Stadt im Kreis Stormarn
Bundesland
Kreis
Stormarn
Einwohner
28.277 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
21465
Vorwahlen
040, 04104
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hahnenkaten, Ihnenpark, Karolinenhof, Hahnenkaten, Ihnenpark, Karolinenhof
Gemeinde Reinbek – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Bebauungsplan Nr. 106 „Nördliche Lohbrügger Straße“: Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung vom 10.06.2024 bis 12.07.2024.
- Bebauungsplan Nr. 3, 2. Änderung „Nördliche Stadtmitte“: Öffentliche Auslegung der Planung sowie TÖB-Beteiligung vom 10.06.2024 bis 12.07.2024.
- Bebauungsplan Nr. 118 „Erweiterung Gewerbegebiet Haidland“: Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung am 26.03.2024.
- Bebauungsplan Nr. 104 „Sportanlage Haidkrugchaussee/Am Sportplatz“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 09.03.2024 bis 12.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 113 „Stemwarde Siedlung — westlicher Teil“: Öffentliche Auslegung des Entwurfs vom 09.03.2024 bis 12.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 116 “ Gartensiedlung Großer Scharnhorst, Brunsbusch“: Verlängerung der Veränderungssperre aufgehoben mit Satzung vom 04.04.2024.
- Bebauungsplan Nr. 117 Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich A24, östlich Stemwarder Straße: Aufstellungsbeschluss am 01.12.2022.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.