Sie liegt unmittelbar an der Landesgrenze zu Hamburg und besteht aus den Ortsteilen Rellingen-Ort, Krupunder und Egenbüttel
Bundesland
Kreis
Einwohner
14.437 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
25462
Vorwahl
04101
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Rellingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:00
- Dienstag: 08:30 - 12:00
- Mittwoch: 08:30 - 12:00
- Donnerstag: 08:30 - 12:00
- Freitag: 08:30 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Rellingen hat den Bebauungsplan 70 (B70) für ein Gewerbegebiet an der Tangstedter Chaussee rechtskräftig beschlossen. Dieses Gebiet soll der Nachfrage der localen Handwerksbetriebe nach Gewerbeflächen entsprechen und ermöglicht den Unternehmen, ihren Standort in Rellingen zu etablieren und zukunftsfähig auszubauen. Die Erschließung des Gebiets erfolgt im Jahr 2025, mit der Errichtung von Hochbauten ab 2026. Nur die Hälfte der Fläche wird zunächst vermarktet, der Rest bleibt vorerst unbebaut.
Zusätzlich plant die Gemeinde die sukzessive Überplanung des Gemeindegebiets durch Bebauungspläne, um einer ausufernden Bauwut entgegen zu treten. Ein Bebauungsplan für das Gebiet Tangstedter Straße / Gärtnerstraße ist geplant.
Es gibt auch Fortschritte im Bereich der Nahversorgung, wie im Bebauungsplan Nr. 68, der ein Nahversorgungszentrum im nördlichen Rand des Ortsteils Krupunder umfasst, einschließlich einer Wohnbebauung und einer Kindertagesstätte.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.