Renningen ist eine Stadt in Baden-Württemberg, die zum Landkreis Böblingen gehört.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
18.435 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71272
Vorwahl
07159
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Ihingerhof, Kindelberg, Lutzenburg, Weinberg, Ihingerhof, Kindelberg, Lutzenburg, Weinberg
Adressen:
1. Stadtverwaltung Renningen
Hauptstraße 1
71272 Renningen
2. Ordnungsamt Renningen
Hauptstraße 1
71272 Renningen
3. Bürgerbüro Renningen
Hauptstraße 1
71272 Renningen
Gemeinde Renningen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der neue Stadtentwicklungsplan von Renningen, bekannt als Step 2040, wurde nach einer umfassenden Bürgerbeteiligung und mehreren Gemeinderatssitzungen beschlossen. Dieser Plan umfasst allgemeine Leitlinien für die Entwicklung in den Bereichen Wohnen, Mobilität, Umwelt und Kultur.
Im Wohnbauschwerpunkt Schnallenäcker wurde das Bebauungsplanverfahren für das Gebiet Schnallenäcker III Ende 2020 abgeschlossen, und der Bebauungsplan ist am 23. Dezember 2020 in Kraft getreten. Vorbereitungen für einen weiteren Bauabschnitt im Wohnbauschwerpunkt Schnallenäcker sind im Gange, mit geplanten Baubeginnen frühestens Ende 2022 oder Frühjahr 2023.
Der Flächennutzungsplan 2030, der den Rahmen für die bauliche Entwicklung der nächsten 15 Jahre vorgibt, wurde bereits 2016 genehmigt und umfasst die Darstellung der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.