Aidlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71134
Vorwahlen
07034, 07056
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kirchtalhof, Lehenweiler, Lindenhof, Wrmtalhof, Kirchtalhof, Lehenweiler, Lindenhof, Würmtalhof
Gemeinde Aidlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Aidlingen hatSeveral Entscheidungen und Fortschritte zum Bebauungsplanverfahren getroffen:
- Bebauungsplanverfahren „Unterm Wäldle“: Der Gemeinderat billigte den geänderten Bebauungsplanentwurf, der die Errichtung eines neuen Kindergartens und die Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Dachtel umfasst. Es wurden artenschutzrechtliche und umweltrechtliche Ausgleichsmaßnahmen diskutiert, und weitere Untersuchungen bis Herbst 2024 geplant. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sollen im Mai 2024 durchgeführt werden.
- Bebauungsplan „Oberdorfstraße, 1. Änderung“: Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung, der die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und die Sicherung des Baufensters umfasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand bereits statt, und nur kleine Ergänzungen und Anpassungen waren notwendig.
- Weitere Planungen und Beteiligungen: Es wurden verschiedene andere Themen wie Verkehrsuntersuchungen, schalltechnische Untersuchungen und die Berücksichtigung von Pachtverhältnissen und Grundstückserwerben behandelt.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.