Aidlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71134
Vorwahlen
07034, 07056
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kirchtalhof, Lehenweiler, Lindenhof, Wrmtalhof, Kirchtalhof, Lehenweiler, Lindenhof, Würmtalhof
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Aidlingen hatSeveral Entscheidungen und Fortschritte zum Bebauungsplanverfahren getroffen:
- Bebauungsplanverfahren „Unterm Wäldle“: Der Gemeinderat billigte den geänderten Bebauungsplanentwurf, der die Errichtung eines neuen Kindergartens und die Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Dachtel umfasst. Es wurden artenschutzrechtliche und umweltrechtliche Ausgleichsmaßnahmen diskutiert, und weitere Untersuchungen bis Herbst 2024 geplant. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sollen im Mai 2024 durchgeführt werden.
- Bebauungsplan „Oberdorfstraße, 1. Änderung“: Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung, der die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und die Sicherung des Baufensters umfasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand bereits statt, und nur kleine Ergänzungen und Anpassungen waren notwendig.
- Weitere Planungen und Beteiligungen: Es wurden verschiedene andere Themen wie Verkehrsuntersuchungen, schalltechnische Untersuchungen und die Berücksichtigung von Pachtverhältnissen und Grundstückserwerben behandelt.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.