Aidlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71134
Vorwahlen
07034, 07056
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kirchtalhof, Lehenweiler, Lindenhof, Wrmtalhof, Kirchtalhof, Lehenweiler, Lindenhof, Würmtalhof
Gemeinde Aidlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Aidlingen hatSeveral Entscheidungen und Fortschritte zum Bebauungsplanverfahren getroffen:
- Bebauungsplanverfahren „Unterm Wäldle“: Der Gemeinderat billigte den geänderten Bebauungsplanentwurf, der die Errichtung eines neuen Kindergartens und die Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Dachtel umfasst. Es wurden artenschutzrechtliche und umweltrechtliche Ausgleichsmaßnahmen diskutiert, und weitere Untersuchungen bis Herbst 2024 geplant. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sollen im Mai 2024 durchgeführt werden.
- Bebauungsplan „Oberdorfstraße, 1. Änderung“: Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung, der die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und die Sicherung des Baufensters umfasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand bereits statt, und nur kleine Ergänzungen und Anpassungen waren notwendig.
- Weitere Planungen und Beteiligungen: Es wurden verschiedene andere Themen wie Verkehrsuntersuchungen, schalltechnische Untersuchungen und die Berücksichtigung von Pachtverhältnissen und Grundstückserwerben behandelt.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.