Aidlingen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
9274 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71134
Vorwahlen
07034, 07056
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Kirchtalhof, Lehenweiler, Lindenhof, Wrmtalhof, Kirchtalhof, Lehenweiler, Lindenhof, Würmtalhof
Gemeinde Aidlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Aidlingen hatSeveral Entscheidungen und Fortschritte zum Bebauungsplanverfahren getroffen:
- Bebauungsplanverfahren „Unterm Wäldle“: Der Gemeinderat billigte den geänderten Bebauungsplanentwurf, der die Errichtung eines neuen Kindergartens und die Schaffung von Wohnraum im Ortsteil Dachtel umfasst. Es wurden artenschutzrechtliche und umweltrechtliche Ausgleichsmaßnahmen diskutiert, und weitere Untersuchungen bis Herbst 2024 geplant. Die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden sollen im Mai 2024 durchgeführt werden.
- Bebauungsplan „Oberdorfstraße, 1. Änderung“: Der Gemeinderat beschloss den Bebauungsplan als Satzung, der die Erweiterung eines bestehenden Wohnhauses und die Sicherung des Baufensters umfasst. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden fand bereits statt, und nur kleine Ergänzungen und Anpassungen waren notwendig.
- Weitere Planungen und Beteiligungen: Es wurden verschiedene andere Themen wie Verkehrsuntersuchungen, schalltechnische Untersuchungen und die Berücksichtigung von Pachtverhältnissen und Grundstückserwerben behandelt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.