Leonberg ist eine Stadt in der Mitte des Bundeslandes Baden-Württemberg, etwa 13 Kilometer westlich von Stuttgart. Mit etwa 48.000 Einwohnern ist sie nach Sindelfingen und Böblingen die drittgrößte Stadt des Landkreises Böblingen und als Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden ausgewiesen
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
48.931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71229
Vorwahl
07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Binkenhof, Blattenhof, Brunnheim, Frsthof, Glemseck, HintererEhrenberg, Kappl, Kreilnberg, Mahdental, Rappenhof, Schumesberg, Silberberg, Stadlhof, Berghof, Binkenhof, Blattenhof, Brunnheim, Fürsthof, Glemseck, HintererEhrenberg, Kappl, Kreilnberg, Mahdental, Rappenhof, Schumesberg, Silberberg, Stadlhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg
2. Bürgeramt Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg
3. Ordnungsamt Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg
Gemeinde Leonberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Leonberg hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, den Bebauungsplan für das Postareal zu ändern, um es zu einem Gebiet mit Wohnungen, Gewerbe, Gastronomie und einem Hotel umzuwandeln. Hier sind 110 Wohnungen und ein Hotel mit 140 Zimmern geplant. Das Gebiet soll durch eine Fuß- und Radverkehrsbrücke mit der Altstadt und der Stadtmitte verbunden werden. Die Öffentlichkeit kann bis zum 2. August Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben.
Zudem soll im ersten Quartal 2025 der Bebauungsplan „Berliner Straße“ als Satzung beschlossen werden, um ein Wohnquartier zu errichten.
Das Atrio-Gelände bei der Werkstatt Leonberg kann nach Abschluss von Verträgen und der Erstellung eines Bebauungsplans bald bebaut werden, nachdem die notwendigen Erschließungsarbeiten durchgeführt werden.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.