Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Leonberg

Leonberg ist seit 1. Mit etwa 48.000 Einwohnern ist sie nach Sindelfingen und Böblingen die drittgrößte Stadt des Landkreises Böblingen und als Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden ausgewiesen
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
48.931 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71229
Vorwahl
07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berghof, Binkenhof, Blattenhof, Brunnheim, Frsthof, Glemseck, HintererEhrenberg, Kappl, Kreilnberg, Mahdental, Rappenhof, Schumesberg, Silberberg, Stadlhof, Berghof, Binkenhof, Blattenhof, Brunnheim, Fürsthof, Glemseck, HintererEhrenberg, Kappl, Kreilnberg, Mahdental, Rappenhof, Schumesberg, Silberberg, Stadlhof
Adressen:
1. Stadtverwaltung Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg

2. Bürgeramt Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg

3. Ordnungsamt Leonberg
Hauptstraße 1
71229 Leonberg
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat in Leonberg hat dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt, den Bebauungsplan für das Postareal zu ändern, um es zu einem Gebiet mit Wohnungen, Gewerbe, Gastronomie und einem Hotel umzuwandeln. Hier sind 110 Wohnungen und ein Hotel mit 140 Zimmern geplant. Das Gebiet soll durch eine Fuß- und Radverkehrsbrücke mit der Altstadt und der Stadtmitte verbunden werden. Die Öffentlichkeit kann bis zum 2. August Stellungnahmen zu den Planunterlagen abgeben.

Zudem soll im ersten Quartal 2025 der Bebauungsplan „Berliner Straße“ als Satzung beschlossen werden, um ein Wohnquartier zu errichten.

Das Atrio-Gelände bei der Werkstatt Leonberg kann nach Abschluss von Verträgen und der Erstellung eines Bebauungsplans bald bebaut werden, nachdem die notwendigen Erschließungsarbeiten durchgeführt werden.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?

Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:

  • Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
  • Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
  • Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
  • Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.

Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.