Riesa ist eine Mittelstadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01587, 01589, 01591
Vorwahl
03525
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Riesa
Markt 1
01589 Riesa
2. Einwohnermeldeamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
3. Ordnungsamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
Gemeinde Riesa – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Riesa hat den Entwurf des 1. Nachtrages zum Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Einzelhandel Pausitzer Straße« mehrheitlich gebilligt. Statt eines geplanten Edeka-Marktes wird jetzt ein Rewe-Markt auf dem ehemaligen Widmann-Gelände an der Pausitzer Straße gebaut. Der Bau soll im Spätsommer beginnen und bis Dezember abgeschlossen sein. Zugleich wird die Pausitzer Straße erneuert, einschließlich neuer Rad- und Gehwege. Das Feuerwehrgerätehaus und die Turnhalle der Akrobaten des SC Riesa bleiben vorerst bestehen.
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.