Riesa ist eine Mittelstadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01587, 01589, 01591
Vorwahl
03525
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Riesa
Markt 1
01589 Riesa
2. Einwohnermeldeamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
3. Ordnungsamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
Gemeinde Riesa – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Riesa hat den Entwurf des 1. Nachtrages zum Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Einzelhandel Pausitzer Straße« mehrheitlich gebilligt. Statt eines geplanten Edeka-Marktes wird jetzt ein Rewe-Markt auf dem ehemaligen Widmann-Gelände an der Pausitzer Straße gebaut. Der Bau soll im Spätsommer beginnen und bis Dezember abgeschlossen sein. Zugleich wird die Pausitzer Straße erneuert, einschließlich neuer Rad- und Gehwege. Das Feuerwehrgerätehaus und die Turnhalle der Akrobaten des SC Riesa bleiben vorerst bestehen.
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.