Riesa ist eine Mittelstadt im sächsischen Landkreis Meißen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
28.850 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
01587, 01589, 01591
Vorwahl
03525
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Riesa
Markt 1
01589 Riesa
2. Einwohnermeldeamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
3. Ordnungsamt Riesa
Markt 1
01589 Riesa
Gemeinde Riesa – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat von Riesa hat den Entwurf des 1. Nachtrages zum Durchführungsvertrag für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan »Einzelhandel Pausitzer Straße« mehrheitlich gebilligt. Statt eines geplanten Edeka-Marktes wird jetzt ein Rewe-Markt auf dem ehemaligen Widmann-Gelände an der Pausitzer Straße gebaut. Der Bau soll im Spätsommer beginnen und bis Dezember abgeschlossen sein. Zugleich wird die Pausitzer Straße erneuert, einschließlich neuer Rad- und Gehwege. Das Feuerwehrgerätehaus und die Turnhalle der Akrobaten des SC Riesa bleiben vorerst bestehen.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.