Rieseby (dänisch: Risby, plattdeutsch: Riesby) ist eine Gemeinde im Kreis Rendsburg-Eckernförde in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
2822 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24354
Vorwahlen
04355, 04358
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Basdorf, Boholm, Buchholz, Bchenau, Bstorf, Dingstock, Drengberg, Hörst, Hopfenholz, Hummelweth, Kratt, Krieseby, Kriesebyau, Legeholz, Moorholz, Mrholm, Neuwiese, Norby, Norbyfeld, Norbyheide, Nordberg, Ornumholz, Patermeß, Petriholz, Saxtorf, Schleibrcke, Sönderby, Sönderbyhof, Steckswiese, Stubbe, Stubberholz, Tiergarten, Uhlenholz, Voßkuhl, Zimmert, Basdorf, Boholm, Buchholz, Büchenau, Büstorf
Adressen:
1. Gemeinde Rieseby
Am Markt 1
24354 Rieseby
2. Amtsgericht Eckernförde
Am Schwanenweg 1
24340 Eckernförde
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
An der Geerdtsstraße 1
24768 Rendsburg
Gemeinde Rieseby – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.