Rodenberg ist eine Stadt im Osten des Landkreises Schaumburg in Niedersachsen und gehört zur Samtgemeinde Rodenberg, deren Verwaltungssitz sie ist.
Bundesland
Landkreis
Schaumburg
Einwohner
6502 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
31552
Vorwahl
05723
Adresse der Stadtverwaltung
Adressen:
1. Stadt Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
2. Ordnungsamt Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
3. Bürgerbüro Rodenberg, Am Markt 1, 31867 Rodenberg
Gemeinde Rodenberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:30
- Dienstag: 08:00 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 15:30
- Donnerstag: 08:00 - 15:30
- Freitag: 08:00 - 13:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Samtgemeinde Rodenberg plant die 54. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes, um die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bebauungsplan Nr. 9 „Am alten Bahnhof“ zu schaffen. Dieser Bebauungsplan zielt auf die Errichtung einer Kindertagesstätte in der Gemeinde Messenkamp ab. Die Änderung umfasst die Umgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches und die Standortprüfung alternativer Flächen.
Zusätzlich gibt es Kontroversen um den Bebauungsplan Nr. 60 in Rodenberg, der die Entwicklung eines soziokulturellen Zentrums mit Wohnungen, einem Restaurant, einem multifunktionalen Saal und Tagespflegeplätzen vorsieht. Bürgerinitiativen kritisieren die Höhe des geplanten Gebäudes, die Bebauungsdichte und die mangelnde Berücksichtigung von Bedenken der Anwohner.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.