Ronnenberg ist eine Stadt und selbständige Gemeinde in der Region Hannover, Niedersachsen, die zum Calenberger Land zählt.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Region Hannover
Einwohner
24.239 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
30952
Vorwahlen
0511, 05109, 05108
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
BettenserGarten, Kckenmhle, BettenserGarten, Kückenmühle
Adressen:
1. Stadt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
2. Bürgeramt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
3. Ordnungsamt Ronnenberg
Am Markt 1
30952 Ronnenberg
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Ronnenberg startet die Bauleitplanung für das neue Humboldtquartier in Weetzen, wo auf einem 3,8 ha großen Gelände der ehemaligen Zuckerfabrik eine Wohnsiedlung für über 400 Menschen entstehen soll. Das Projekt umfasst Einfamilienhäuser und Geschosswohnungsbau, sowie Erholungsflächen und private Gärten. Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren wurde am 31. Mai gefasst, und das Verfahren könnte Mitte 2024 abgeschlossen sein. Die ersten Häuser sollen im darauffolgenden Jahr bezogen werden können.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.