Rudersberg ist eine Gemeinde im Rems-Murr-Kreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Rems-Murr-Kreis
Einwohner
11.330 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
73635
Vorwahl
07183
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birkenberg, Burghöfle, Buschhöfle, Drexelhof, Edelmannshof, Grauhaldenhof, Kirchenacker, Königsbronnhof, Mannenberg, Oberndorf, Schafhaus, Schloßhöfle, Seelach, Waldenstein, Zumhof, Birkenberg, Burghöfle, Buschhöfle, Drexelhof, Edelmannshof, Grauhaldenhof, Kirchenacker, Königsbronnhof, Mannenberg, Oberndorf, Schafhaus, Schloßhöfle, Seelach, Waldenstein, Zumhof
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Rudersberg
Hauptstraße 15
73635 Rudersberg
2. Ordnungsamt Rudersberg
Hauptstraße 15
73635 Rudersberg
3. Finanzamt Waiblingen
Eberhardstraße 14
71332 Waiblingen
Gemeinde Rudersberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rudersberg gibt es aktuelle Arbeiten an Bebauungsplänen, insbesondere den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften für den "Handwerkerhof im Täle, 1. Änderung" in Asperglen. Diese Pläne sind derzeit in der Aufstellung.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.