August 1969 aus der Zusammenlegung der Gemeinden Ruppichteroth und Winterscheid. Sie entstand am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
10.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53809
Vorwahlen
02295, 02247 (Altgemeinde Winterscheid), 02243 (Schneppe)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bölkum, Buch, Dörgen, Ennenbach, Giesselbach, Hambuchen, Hardt, Hodgeroth, Hove, Huppach, Ifang, Kämmerscheid, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Millerscheid, Neuenhof, Niederprobach, Niedersaurenbach, Obersauerenbach, Oeleroth, Retscheroth, Schmitzhöfgen, Schönhausen, Stein, Stranzenbach, Bölkum, Buch, Dörgen, Ennenbach, Giesselbach, Hambuchen, Hardt, Hodgeroth, Hove, Huppach, Ifang, Kämmerscheid, Kesselscheid, Köttingen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
2. Bürgeramt Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
3. Ordnungsamt Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
Gemeinde Ruppichteroth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bauvorhaben "Wohnen am Burgplatz" in Ruppichteroth sieht den Bau von 80 bis 90 altersgerechten Servicewohnungen zwischen Burgstraße und Brölstraße vor. Die Wohnungen werden zwischen 50 und 90 Quadratmeter groß sein und barrierefrei sowie behindertengerecht gestaltet. Es sind 70 Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage geplant. Der Komplex wird einen großen Innenhof und ein öffentlich zugängliches Café umfassen. Der Baubeginn ist für das kommende Jahr geplant, mit der Fertigstellung im Frühjahr 2024.
Parallel dazu läuft die Restaurierung der denkmalgeschützten Mauer in der Burgstraße, die in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die Mauer wird eine Öffnung zur fußläufigen Erreichbarkeit des neuen Wohnkomplexes erhalten.
Der Bauherr Jens Brähmer hat erste Pläne vorgestellt und einen zweistelligen Millionenbetrag für die Investitionen angekündigt. Es gibt auch Überlegungen für ein mögliches Ärztehaus in der Nachbarschaft.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.