Sie entstand am 1. August 1969 aus der Zusammenlegung der Gemeinden Ruppichteroth und Winterscheid
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
10.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53809
Vorwahlen
02295, 02247 (Altgemeinde Winterscheid), 02243 (Schneppe)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bölkum, Buch, Dörgen, Ennenbach, Giesselbach, Hambuchen, Hardt, Hodgeroth, Hove, Huppach, Ifang, Kämmerscheid, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Millerscheid, Neuenhof, Niederprobach, Niedersaurenbach, Obersauerenbach, Oeleroth, Retscheroth, Schmitzhöfgen, Schönhausen, Stein, Stranzenbach, Bölkum, Buch, Dörgen, Ennenbach, Giesselbach, Hambuchen, Hardt, Hodgeroth, Hove, Huppach, Ifang, Kämmerscheid, Kesselscheid, Köttingen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
2. Bürgeramt Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
3. Ordnungsamt Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
Gemeinde Ruppichteroth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bauvorhaben "Wohnen am Burgplatz" in Ruppichteroth sieht den Bau von 80 bis 90 altersgerechten Servicewohnungen zwischen Burgstraße und Brölstraße vor. Die Wohnungen werden zwischen 50 und 90 Quadratmeter groß sein und barrierefrei sowie behindertengerecht gestaltet. Es sind 70 Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage geplant. Der Komplex wird einen großen Innenhof und ein öffentlich zugängliches Café umfassen. Der Baubeginn ist für das kommende Jahr geplant, mit der Fertigstellung im Frühjahr 2024.
Parallel dazu läuft die Restaurierung der denkmalgeschützten Mauer in der Burgstraße, die in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die Mauer wird eine Öffnung zur fußläufigen Erreichbarkeit des neuen Wohnkomplexes erhalten.
Der Bauherr Jens Brähmer hat erste Pläne vorgestellt und einen zweistelligen Millionenbetrag für die Investitionen angekündigt. Es gibt auch Überlegungen für ein mögliches Ärztehaus in der Nachbarschaft.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.