August 1969 aus der Zusammenlegung der Gemeinden Ruppichteroth und Winterscheid. Sie entstand am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
10.496 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53809
Vorwahlen
02295, 02247 (Altgemeinde Winterscheid), 02243 (Schneppe)
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bölkum, Buch, Dörgen, Ennenbach, Giesselbach, Hambuchen, Hardt, Hodgeroth, Hove, Huppach, Ifang, Kämmerscheid, Kesselscheid, Köttingen, Krahwinkel, Millerscheid, Neuenhof, Niederprobach, Niedersaurenbach, Obersauerenbach, Oeleroth, Retscheroth, Schmitzhöfgen, Schönhausen, Stein, Stranzenbach, Bölkum, Buch, Dörgen, Ennenbach, Giesselbach, Hambuchen, Hardt, Hodgeroth, Hove, Huppach, Ifang, Kämmerscheid, Kesselscheid, Köttingen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
2. Bürgeramt Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
3. Ordnungsamt Ruppichteroth
Hauptstraße 2
53809 Ruppichteroth
Gemeinde Ruppichteroth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das Bauvorhaben "Wohnen am Burgplatz" in Ruppichteroth sieht den Bau von 80 bis 90 altersgerechten Servicewohnungen zwischen Burgstraße und Brölstraße vor. Die Wohnungen werden zwischen 50 und 90 Quadratmeter groß sein und barrierefrei sowie behindertengerecht gestaltet. Es sind 70 Pkw-Stellplätze in einer Tiefgarage geplant. Der Komplex wird einen großen Innenhof und ein öffentlich zugängliches Café umfassen. Der Baubeginn ist für das kommende Jahr geplant, mit der Fertigstellung im Frühjahr 2024.
Parallel dazu läuft die Restaurierung der denkmalgeschützten Mauer in der Burgstraße, die in diesem Jahr abgeschlossen werden soll. Die Mauer wird eine Öffnung zur fußläufigen Erreichbarkeit des neuen Wohnkomplexes erhalten.
Der Bauherr Jens Brähmer hat erste Pläne vorgestellt und einen zweistelligen Millionenbetrag für die Investitionen angekündigt. Es gibt auch Überlegungen für ein mögliches Ärztehaus in der Nachbarschaft.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.