Alfter ist eine Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens, am westlichen Stadtrand von Bonn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
23.521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53347
Vorwahlen
02222 (nur Ortschaften Alfter und Gielsdorf), 0228
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birrekoven, Buchholz, Birrekoven, Buchholz
Gemeinde Alfter – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Alfter hat am 25.06.2024 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet Alfter Nord Teilbereich II beschlossen, parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Gewerbegebiet wird durch die WFA Alfter entwickelt und setzt Maßstäbe in Nachhaltigkeit mit Dachbegrünung, Photovoltaik und nachhaltigen Vergabekriterien.
Für den Teilbereich II des Gewerbegebiets Alfter Nord liegen der WFA rund 80 Standortanfragen unterschiedlicher Unternehmen vor. Die Ansiedlung von Unternehmen soll gegen Ende des 2. Quartals 2025 beginnen. Alle Kosten für die Planung, Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebietes werden von der WFA getragen, ohne Mittel aus dem Gemeindehaushalt.
Im Neubaugebiet Buschkauler Feld in Alfter-Witterschlick sind die Erschließungsarbeiten im April 2023 gestartet und sollen bis Januar 2024 abgeschlossen sein. Das Areal umfasst 14,4 Hektar und wird mit bis zu 240 Wohneinheiten bebaut, einschließlich Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern und einem geförderten Geschosswohnungsbau mit nachhaltigen Baustandards. Eine Kindertagesstätte, ein Seniorenpflegeheim und ein Mobilitätshub sind geplant.
FAQ
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.