Alfter ist eine Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens, am westlichen Stadtrand von Bonn.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
23.521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53347
Vorwahlen
02222 (nur Ortschaften Alfter und Gielsdorf), 0228
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birrekoven, Buchholz, Birrekoven, Buchholz
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 - 12:30
Dienstag: 08:30 - 12:30
Mittwoch: 08:30 - 12:30
Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
Freitag: 08:30 - 12:30
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Alfter hat am 25.06.2024 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet Alfter Nord Teilbereich II beschlossen, parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Gewerbegebiet wird durch die WFA Alfter entwickelt und setzt Maßstäbe in Nachhaltigkeit mit Dachbegrünung, Photovoltaik und nachhaltigen Vergabekriterien.
Für den Teilbereich II des Gewerbegebiets Alfter Nord liegen der WFA rund 80 Standortanfragen unterschiedlicher Unternehmen vor. Die Ansiedlung von Unternehmen soll gegen Ende des 2. Quartals 2025 beginnen. Alle Kosten für die Planung, Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebietes werden von der WFA getragen, ohne Mittel aus dem Gemeindehaushalt.
Im Neubaugebiet Buschkauler Feld in Alfter-Witterschlick sind die Erschließungsarbeiten im April 2023 gestartet und sollen bis Januar 2024 abgeschlossen sein. Das Areal umfasst 14,4 Hektar und wird mit bis zu 240 Wohneinheiten bebaut, einschließlich Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern und einem geförderten Geschosswohnungsbau mit nachhaltigen Baustandards. Eine Kindertagesstätte, ein Seniorenpflegeheim und ein Mobilitätshub sind geplant.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.