Alfter ist eine Gemeinde im Rhein-Sieg-Kreis im Süden Nordrhein-Westfalens, am westlichen Stadtrand von Bonn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Rhein-Sieg-Kreis
Einwohner
23.521 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
53347
Vorwahlen
02222 (nur Ortschaften Alfter und Gielsdorf), 0228
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Birrekoven, Buchholz, Birrekoven, Buchholz
Gemeinde Alfter – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Rat der Gemeinde Alfter hat am 25.06.2024 den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für das neue Gewerbegebiet Alfter Nord Teilbereich II beschlossen, parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes. Das Gewerbegebiet wird durch die WFA Alfter entwickelt und setzt Maßstäbe in Nachhaltigkeit mit Dachbegrünung, Photovoltaik und nachhaltigen Vergabekriterien.
Für den Teilbereich II des Gewerbegebiets Alfter Nord liegen der WFA rund 80 Standortanfragen unterschiedlicher Unternehmen vor. Die Ansiedlung von Unternehmen soll gegen Ende des 2. Quartals 2025 beginnen. Alle Kosten für die Planung, Entwicklung, Erschließung und Vermarktung des Gewerbegebietes werden von der WFA getragen, ohne Mittel aus dem Gemeindehaushalt.
Im Neubaugebiet Buschkauler Feld in Alfter-Witterschlick sind die Erschließungsarbeiten im April 2023 gestartet und sollen bis Januar 2024 abgeschlossen sein. Das Areal umfasst 14,4 Hektar und wird mit bis zu 240 Wohneinheiten bebaut, einschließlich Reihenhäusern, Mehrfamilienhäusern und einem geförderten Geschosswohnungsbau mit nachhaltigen Baustandards. Eine Kindertagesstätte, ein Seniorenpflegeheim und ein Mobilitätshub sind geplant.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.