Rutesheim ist eine Stadt in Baden-Württemberg und gehört zum Landkreis Böblingen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.820 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71277
Vorwahl
07152
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
2. Bürgeramt Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
3. Ordnungsamt Rutesheim
Hauptstraße 28
71277 Rutesheim
Gemeinde Rutesheim – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Rutesheim sindSeveral Bebauungspläne in various stages of development:
- Der Gemeinderat hat den Bebauungsplan für das Bosch-Areal als Satzung beschlossen. Die Arbeiten für das neue Wohnquartier sollen ab Juli 2024 beginnen und bis Ende 2025 dauern. Eine neue Heizzentrale südlich von Rutesheim im Gebiet Spitzwiesen ist geplant.
- Zwei neue Baugebiete, Spissen II und Heuweg Nord, wurden vom Gemeinderat fortgeführt. Spissen II soll südlich des Rutesheimer Gymnasiums und Heuweg Nord im Nordosten der bestehenden Heuwegsiedlung entstehen. Die Umsetzung soll etappenweise erfolgen.
- Der Bebauungsplan für die Heizzentrale in Spitzwiesen wurde beschlossen, um die neuen Baugebiete, das Bosch-Areal, das Schulzentrum und weitere Quartiere mit Wärme zu versorgen.
- Die Änderung des Flächennutzungsplans für das Baugebiet Heuweg Nord wurde genehmigt.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.