Schiffweiler (im örtlichen Dialekt Schiffwiller) ist eine saarländische Gemeinde im Landkreis Neunkirchen, rund 20 km nordöstlich von Saarbrücken gelegen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
15.552 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
66578
Vorwahlen
06821, 06824
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Bergwies, Graulheck, ImSteinbruch, InderMussel, Krämerberg, Leopoldsthal, Mhlbach, ObereWaldwiese, Stlzehof, Bergwies, Graulheck, ImSteinbruch, InderMussel, Krämerberg, Leopoldsthal, Mühlbach, ObereWaldwiese, Stülzehof
Adressen:
1. Gemeinde Schiffweiler, Hauptstraße 1, 66578 Schiffweiler
2. Bauamt Schiffweiler, Hauptstraße 1, 66578 Schiffweiler
3. Bürgeramt Schiffweiler, Hauptstraße 1, 66578 Schiffweiler
Gemeinde Schiffweiler – Öffnungszeiten
- Montag: 10:00 - 12:00
- Dienstag: 10:00 - 12:00
- Mittwoch: 10:00 - 12:00
- Donnerstag: 10:00 - 12:00
- Freitag: 10:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.