Schöllnach ist ein Markt im Osten des niederbayerischen Landkreises Deggendorf und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Schöllnach
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
4845 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94508
Vorwahl
09903
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Adlmaning, Arbing, Aubermühle, Birnbaum, Bradlberg, Brumbach, Dingstetten, Emming, Engelreiching, Englfing, Gaichet, Geßling, Glashausen, Haidhof, Herrnholz, Hilkering, Hinding, Hof, Ilgering, Jetzing, Kleibhof, Kleibmühle, Kollmering, Lehen, Lehenreut, Leutzing, Lohholz, Obergriesgraben, Oblfing, Oh, Oitzing, Poppenberg, Predling, Prünst, Prünstmühle, Ramperting, Reindobl, Reitberg, Rieden, Riggerding
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Schöllnach
Hauptstraße 3
94508 Schöllnach
2. Finanzamt Deggendorf
Bahnhofstraße 17
94469 Deggendorf
3. Landratsamt Deggendorf
Wimmerstraße 1
94469 Deggendorf
Gemeinde Schöllnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.