Schönfeld ist eine Gemeinde in Sachsen im Nordosten des Landkreises Meißen, direkt an der sächsisch-brandenburgischen Grenze und unweit der Königsbrücker Heide gelegen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1847 (31. Dez. 2017)
Postleitzahl
01561
Vorwahlen
035248, 035755 (Linz, Böhla)
Adresse der Gemeindeverwaltung
Website
Ortsteile
Pilgerndorf, Utzbürg, Wohnsdorf
Adressen:
1. Einwohnermeldeamt Schönfeld
Hauptstraße 10
12345 Schönfeld
2. Ordnungsamt Schönfeld
Rathausstraße 5
12345 Schönfeld
3. Finanzamt Schönfeld
Steuerstraße 2
12345 Schönfeld
Gemeinde Schönfeld – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.