Mit knapp über 100.000 Einwohnern ist Siegen eine Großstadt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Siegen-Wittgenstein
Einwohner
101.516 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
57072–57080
Vorwahlen
0271, 02732, 02737
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Feuersbach, Feuersbach, Niederschelderhütte
Adressen:
1. Stadt Siegen, Rathausplatz 1, 57072 Siegen
2. Agentur für Arbeit Siegen, Königstraße 20, 57072 Siegen
3. Kreis Siegen-Wittgenstein, Wilhelmstraße 24, 57076 Siegen
Gemeinde Siegen – Öffnungszeiten
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FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.