Silberstedt (dänisch Sølvested oder veraltet Sylvested) ist eine Gemeinde in der Nähe von Schleswig an der Treene im Kreis Schleswig-Flensburg in Schleswig-Holstein
Bundesland
Kreis
Schleswig-Flensburg
Einwohner
2401 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24887
Vorwahlen
04625, 04626
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Ackerende,Abbau, Bsche, Friedrichsfeld, Hochmoor, Holm, Krauheide, Maskier, Nedderwatt, Rosacker, Rumbrand, Silberstedtweide, Swittschau, Waldlager, Büsche, Friedrichsfeld, Hochmoor, Holm, Krauheide, Maskier, Nedderwatt, Rosacker, Rumbrand, Silberstedtweide, Swittschau, Waldlager
Adressen:
1. Gemeinde Silberstedt
Dorfstraße 2
24867 Silberstedt
2. Amtsgericht Schleswig
Bruhnsstraße 5
24837 Schleswig
3. Bundesagentur für Arbeit
Rosenstraße 10
24837 Schleswig
Gemeinde Silberstedt – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.