Sottrum ist eine Gemeinde der Samtgemeinde Sottrum im Landkreis Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6532 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
27367
Vorwahl
04264
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barkhof, Bittstedt, Breitenfeldsmoor, Brggemhle, Clversborstel, Everinghausen, Fährhof, Henneckenrode, Herrenmhle, Höperhöfen, Jeerhof, Platenhof, Postmoor, Schleeßel, Stapel, Stelle, Barkhof, Bittstedt, Breitenfeldsmoor, Brüggemühle, Clüversborstel, Everinghausen, Fährhof, Henneckenrode, Herrenmühle, Höperhöfen, Jeerhof, Platenhof, Postmoor, Schleeßel, Stapel, Stelle
Adressen:
1. Gemeinde Sottrum
Hauptstraße 5
27367 Sottrum
2. Bürgeramt Sottrum
Hauptstraße 5
27367 Sottrum
3. Rathaus Sottrum
Hauptstraße 5
27367 Sottrum
Gemeinde Sottrum – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.