Speinshart ist eine Gemeinde im Oberpfälzer Landkreis Neustadt an der Waldnaab und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Eschenbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberpfalz
Landkreis
Einwohner
1128 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
92676
Vorwahl
09645
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barbaraberg, Haselhof, Herrnmhle, Kellerhaus, Mnchsreuth, Seitenthal, Sßenweiher, Tremmersdorf, Barbaraberg, Haselhof, Herrnmühle, Kellerhaus, Münchsreuth, Seitenthal, Süßenweiher, Tremmersdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Speinshart, Hauptstraße 1, 95621 Speinshart
2. Finanzamt Weiden i.d. OPf., Bahnhofstraße 3, 92637 Weiden in der Oberpfalz
3. Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Richard-Wagner-Str. 1, 92660 Neustadt an der Waldnaab
Gemeinde Speinshart – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 16:00
- Dienstag: 08:00 - 16:00
- Mittwoch: 08:00 - 16:00
- Donnerstag: 08:00 - 16:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.