Tacherting ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
5752 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83342
Vorwahlen
08621, 08622, 08634
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Außerperl, Brandstätt, Degernfeld, Eberting, Fern, Flecking, Förgenthal, Galgenpoint, Haitzing, Haselreit, Heimhilgen, Hochholzen, Hochreit, Laab, Lengloh, Lohen, Mitterfelden, Mittermhle, Mussenmhle, Neuschalchen, Oberbrunnham, Otzen, Pinzgau, Reit, Schalchen, Schermhle, Schörging, Straß, Unterbrunnham, Wajon, Außerperl, Brandstätt, Degernfeld, Eberting, Fern, Flecking, Förgenthal, Galgenpoint, Haitzing, Haselreit
Adressen:
1. Gemeinde Tacherting, Hauptstraße 1, 84571 Tacherting
2. Standesamt Tacherting, Hauptstraße 1, 84571 Tacherting
3. Finanzamt Traunstein, Marienplatz 2, 83278 Traunstein
Gemeinde Tacherting – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.