Sie ist die größte Stadt im Landkreis Traunstein und zugleich eine Europastadt. Die Stadt Traunreut ist eine von fünf bayerischen Vertriebenenstädten und entstand erst nach dem Zweiten Weltkrieg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.861 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83301, 83368, 83371, 83374Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08669, 08621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Frhling, Heiming, Hurtöst, Kirchberg, Oberwalchen, Oberweißenkirchen, Pierling, Schlichtersberg, Unterweißenkirchen, Frühling, Heiming, Hurtöst, Kirchberg, Oberwalchen, Oberweißenkirchen, Pierling, Schlichtersberg, Unterweißenkirchen
Adressen:
1. Stadt Traunreut, Stadtverwaltung, 83301 Traunreut, Chiemseer Str. 1
2. Ordnungsamt Traunreut, 83301 Traunreut, Chiemseer Str. 1
3. Finanzamt Traunstein, 83278 Traunstein, Bahnhofstraße 12
Gemeinde Traunreut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.