Die Stadt Traunreut liegt im oberbayerischen Landkreis Traunstein etwa zehn Kilometer östlich des Chiemsees und 15 km nördlich der Chiemgauer Alpen. Die Stadt Traunreut ist eine von fünf bayerischen Vertriebenenstädten und entstand erst nach dem Zweiten Weltkrieg
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.861 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83301, 83368, 83371, 83374Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08669, 08621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Frhling, Heiming, Hurtöst, Kirchberg, Oberwalchen, Oberweißenkirchen, Pierling, Schlichtersberg, Unterweißenkirchen, Frühling, Heiming, Hurtöst, Kirchberg, Oberwalchen, Oberweißenkirchen, Pierling, Schlichtersberg, Unterweißenkirchen
Adressen:
1. Stadt Traunreut, Stadtverwaltung, 83301 Traunreut, Chiemseer Str. 1
2. Ordnungsamt Traunreut, 83301 Traunreut, Chiemseer Str. 1
3. Finanzamt Traunstein, 83278 Traunstein, Bahnhofstraße 12
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.