Sie ist die größte Stadt im Landkreis Traunstein und zugleich eine Europastadt. Die Stadt Traunreut liegt im oberbayerischen Landkreis Traunstein etwa zehn Kilometer östlich des Chiemsees und 15 km nördlich der Chiemgauer Alpen
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
20.861 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83301, 83368, 83371, 83374Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
08669, 08621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Frhling, Heiming, Hurtöst, Kirchberg, Oberwalchen, Oberweißenkirchen, Pierling, Schlichtersberg, Unterweißenkirchen, Frühling, Heiming, Hurtöst, Kirchberg, Oberwalchen, Oberweißenkirchen, Pierling, Schlichtersberg, Unterweißenkirchen
Adressen:
1. Stadt Traunreut, Stadtverwaltung, 83301 Traunreut, Chiemseer Str. 1
2. Ordnungsamt Traunreut, 83301 Traunreut, Chiemseer Str. 1
3. Finanzamt Traunstein, 83278 Traunstein, Bahnhofstraße 12
Gemeinde Traunreut – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.