Teisnach ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Regen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
2990 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94244
Vorwahl
09923
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Altenmais, Arnetsried, Aschersdorf, Bärmannsried, Berging, Busmannsried, Eisberg, Felburg, Furthof, Grandmhle, Gumpenried, Haid, Haidberg, Harnberg, Hinterberg, Höfing, Hofstatt, Holzwies, Irlach, Kammersdorf, Madlholz, Marienthal, Oberberging, Oberleiten, Oed, Pfranzgrub, Piflitz, Rannersdorf, Seigersdorf, Stadlhof, Triendlmhle, Unterberging, Viertlweggrub, Vorderpiflitz, Weiden, Wetzelsdorf, Zinkenried, Altenmais, Arnetsried, Aschersdorf
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Teisnach
Hauptstraße 20
94244 Teisnach
2. Ordnungsamt Landkreis Regen
Bahnhofstraße 17
94209 Regen
3. Bauamt Landkreis Regen
Bahnhofstraße 17
94209 Regen
Gemeinde Teisnach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.