Viechtach (bairisch Vejda) ist eine Stadt im niederbayerischen Landkreis Regen und ein staatlich anerkannter Luftkurort.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Regen
Einwohner
8379 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94234
Vorwahl
09942
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Blossersberg, Brcklwies, Drrfeld, Eben, Ebenholz, Eging, Enzleinsgrub, Fellerhof, Fischaitnach, Gmeinholz, Göllhorn, Gröllerhaus, Grossenau, Hartbhl, Hilb, Hinterberg, Hohenleithen, Huttersberg, Irlseign, Kaltenbrunn, Kammeraitnach, Kreuzstiegl, Kronberghäng, Lammerbach, Lerchenfeld, Leuthen, Leuthenmhle, Lindl, Mehlbach, Moosleuthen, Penzrain, Pfahl, Pignet, Pimmern, Pirka, Plöß, Raßmann, Rauhbhl, Reibenmhle, Reichsdorf
Adressen:
1. Stadtverwaltung Viechtach, Riedingerstraße 23, 94234 Viechtach
2. Finanzamt Deggendorf, Am Stadtgraben 2, 94469 Deggendorf
3. Landratsamt Regen, An den Bachwiesen 1, 94209 Regen
Gemeinde Viechtach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.