Trostberg ist eine Stadt im oberbayerischen Landkreis Traunstein.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
11.355 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83308
Vorwahl
08621
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Allerting, Armutsham, Bandsham, Baumgarten, Berg, Bergham, Biburg, Birn, Blindreut, Brnhausen, Deinting, Deisenham, Edling, Eglsee, Engertsham, Feichten, Feldkirchen, Forst, Frhling, Gainharting, Gassberg, Gasteig, Getzing, Glött, Gloneck, Grafischen, Großschwarz, Gnzelham, Gumpertsham, Gunerfing, Hagenau, Hasenbichl, Heiligkreuz, Hennthal, Hilling, Hochwies, Hör, Hofstett, Holzen, Irling
Adressen:
1. Stadt Trostberg, Rathausplatz 1, 83308 Trostberg
2. Ordnungsamt Trostberg, Kramersdorf 1, 83308 Trostberg
3. Bauamt Trostberg, Rathausplatz 1, 83308 Trostberg
Gemeinde Trostberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.