Uebigau-Wahrenbrück ist eine Stadt im Landkreis Elbe-Elster in Brandenburg (Deutschland).
Bundesland
Landkreis
Elbe-Elster
Einwohner
5178 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
04924 (Wahrenbrück (mit Zinsdorf), Beiersdorf, Beutersitz, Bönitz, Domsdorf, Kauxdorf, Marxdorf, Prestewitz, Rothstein, Wildgrube, Winkel),, 04938 (Uebigau mit Bomsdorf und München, Drasdo, Langennaundorf, Wiederau),04895 (Bahnsdorf, Neudeck, Saxdorf)Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
035365, 035341 (Beutersitz, Bönitz, Kauxdorf, Rothstein, Saxdorf, Zinsdorf)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Uebigau-Wahrenbrück
Hauptstraße 12
04938 Uebigau-Wahrenbrück
2. Bürgeramt Uebigau-Wahrenbrück
Hauptstraße 12
04938 Uebigau-Wahrenbrück
3. Ordnungsamt Uebigau-Wahrenbrück
Hauptstraße 12
04938 Uebigau-Wahrenbrück
Gemeinde Uebigau-Wahrenbrück – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 13:00 - 16:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.