Uffenheim ist eine Stadt im mittelfränkischen Landkreis Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim (Bayern)
Bundesland
Regierungsbezirk
Mittelfranken
Landkreis
Neustadt an der Aisch-Bad Windsheim
Einwohner
6650 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
97215
Vorwahl
09842
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Adelhofen, Brackenlohr, Hohlach, Kleinharbach, Langensteinach, Uttenhofen, Wallmersbach, Adelhofen, Brackenlohr, Hohlach, Kleinharbach, Langensteinach, Uttenhofen, Wallmersbach
Adressen:
1. Stadt Uffenheim, Hauptstraße 26, 97215 Uffenheim
2. Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim, Kämmererstraße 2, 91413 Neustadt a.d.Aisch
3. Finanzamt Ansbach, Heiligkreuzstraße 9, 91522 Ansbach
Gemeinde Uffenheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.