Die als „Reiterstadt“ bekannte Universitätsstadt ist mit Cloppenburg eine der beiden Kreisstädte im Oldenburger Münsterland und wird in der Raumordnung des Landes Niedersachsen als Mittelzentrum geführt. Vechta [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈfɛçta] (plattdeutsch Vechte) ist die Kreisstadt und gleichzeitig größte Stadt des gleichnamigen Landkreises im westlichen Niedersachsen sowie eine selbständige Gemeinde
Bundesland
Landkreis
Einwohner
33.309 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49377
Vorwahlen
04441,04447 (Langförden)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Hagen, Holzhausen, Oythe, Petersburg, Rieden, Stukenborg, Telbrake, Tonnenmoor, VordemMoore, Hagen, Holzhausen, Oythe, Petersburg, Rieden, Stukenborg, Telbrake, Tonnenmoor, VordemMoore
Adressen:
1. Stadt Vechta, Am Schloßgarten 1, 49377 Vechta
2. Land Niedersachsen, Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Am Alten Postweg 1, 49377 Vechta
3. Agentur für Arbeit Vechta, Bremer Str. 5, 49377 Vechta
Gemeinde Vechta – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:30
- Dienstag: 09:00 - 12:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:30
14:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.